Arbeitszeit-Richtwerte:
- werden durch Arbeitsstudien (Zeitmessung) ermittelt
- sind gemäß § 3 des Rahmentarifvertrags für Leistungslohn im Baugewerbe maßgebend
- sind von den Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber – Gewerkschaft) anerkannt und herausgegeben
- basieren auf bekannten, geplanten und beschriebenen Arbeitsabläufen
- setzen sich aus einzelnen Zeitbausteinen zusammen und zeichnen sich durch hohe Genauigkeit aus
- beinhalten alle erforderlichen Zeiten, für die Ausführung der jeweiligen Bauarbeit
- beinhalten auch alle Zeiten die im direkten Zusammenhang mit der Ausführung von Randarbeiten stehen
- werden in der betrieblichen Praxis bei Kalkulation, Planung, Steuerung und Entlohnung angewendet
über 105.000 verkaufte Arbeitszeit-Richtwerte-Tabellen sprechen für hohe Qualität.